Die Teilnahme an Musikproben und Konzerten ist freiwillig.

Mit der Teilnahme an Musikproben und Konzerten verpflichtet sich jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer zur Beachtung und Einhaltung der folgenden Regegelungen und unterstützt aktiv bei der Umsetzung.


 

Informationen vom

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(Stand: 16.02.2022)

Seit dem 09.02.2022 gilt eine neue CoronaVO in Baden-Württemberg. Das Cluster Wissenschaft hat zusammengefasst, welche Auswirkungen die neue VO auf Vereine hat. Rückfragen richten Sie bitte direkt an Nadja Bader vom Cluster Wissenschaft (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder an unseren Landesmusikdirektor Bruno Seitz (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Bitte leiten Sie diese Information an Ihre Vereine weiter, herzlichen Dank.

Für Veranstaltungen wurden die Besucherhöchstzahlen angehoben. Zudem müssen die Kontaktdaten bei Veranstaltungen künftig nicht mehr erfasst und dokumentiert werden (außer bei clubähnlichen Veranstaltungen).

Es gilt weiterhin die Alarmstufe I mit folgenden Einschränkungen für Veranstaltungen wie Proben und Konzerte:

  • In geschlossenen Räumen: 2G mit max. 2.000 BesucherInnen oder optional 2G+ mit max. 4.000 BesucherInnen
  • Im Freien: 2G mit max. 5.000 BesucherInnen oder optional 2G+ mit max. 10.000 BesucherInnen
  • Auslastung mit max. 50 % der räumlich zugelassenen Kapazität
  • Mitwirkende werden bei der Ermittlung der Anzahl der BesucherInnen nicht berücksichtigt.
  • Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.

Um bei den aktuell hohen Infektionszahlen das Risiko auf Cluster-Infektionen in geschlossenen Räumen zu reduzieren, sind folgende Schutzmaßnahmen für gemeinsame Proben und Konzerte empfehlenswert:

  • Eigenverantwortung der MusikerInnen: Nur symptomfrei zur Probe gehen und bei bekannter Infektion unter den letzten engen Kontakten vorsorglich zu Hause bleiben.
  • FFP2-Maske oder gleichwertiger Schutz durch:
    • Lüftungskonzept mit hohem Luftaustausch/Luftreinigung von 50-75 Kubikmeter pro Stunde pro Person: raumlufttechnische Anlage, mobile Luftreiniger und Lüften nach CO2-Ampel
    • alle Teilnehmenden sind aktuell mit Antigentests getestet
  • Freiwillige Weitergabe der Information an MusikerInnen, wenn nach einer Probe eine Infektion bekannt wird, die eventuell schon bei der Probe vorhanden war.

Das aktuelle Musterhygienekonzept finden Sie im Anhang sowie auf unserer Webseite zum Download: https://www.bvbw-online.de/nachricht/archive/2022/februar/tag/15/article/corona-update-stand-15022022/

 

(Stand: 29.01.2022)

Proben und Veranstaltungen sind weiterhin möglich.

Entsprechend der Hospitalisierungsinzidenz gilt wieder Alarmstufe I mit folgenden Einschränkungen für Veranstaltungen wie Proben und Konzerte:

  • 2G: Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer in geschlossenen Räumen und 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.
  • 2G+: Maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in geschlossenen Räumen und 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien. Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden, davon dürfen maximal zehn Prozent Stehplätze sein.
  • Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die an einer regelmäßigen Testung teilnehmen, gelten weiterhin als getestet und sind weiterhin von der 2G-Beschränkung ausgenommen.

Da die FFP2-Maskenpflicht regelmäßig für Fragen bei Proben sorgt, hat das Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK eine Risikoeinschätzung durchgeführt. Eine gleichwertige Schutzwirkung zum korrekten Tragen von FFP2-Masken kann durch Antigentests als Eingangskontrolle und Lüftungsmaßnahmen mit hohem Luftaustausch erreicht werden. Ein hoher Luftaustausch kann durch raumlufttechnische Anlagen mit Luftfilter (mind. ePM1 70% oder F7) oder hohem Frischluftanteil realisiert werden. Mobile Luftreiniger stellen eine Alternative dar, sie müssen mit Fensterlüftung (CO2-Ampel) kombiniert werden.

Die Antigentests sollten von allen Teilnehmenden ohne Ausnahme durchgeführt werden, da so insbesondere Personen mit hoher Virenlast zuverlässig von der Probe ferngehalten werden können. Das Risiko, das von Personen mit geringer Virenlast ausgeht, wird durch die Lüftungsmaßnahmen begrenzt.
Alle beim https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/Spezialthemen/_node.html gelisteten, evaluierten Antigentests erfüllen diese Anforderung.

 

(Stand: 06.01.2022)

Seit dem 27.12.2021 gilt in Baden-Württemberg eine neue Fassung der CoronaVO. Anbei das aktualisierte Muster-Hygienekonzept sowie untenstehend alle neuen Regelungen für Vereine auf einen Blick. Rückfragen zu den Regelungen richten Sie bitte direkt an Bruno Seitz (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder an Nadja Bader (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) vom Cluster Wissenschaft.

Quelle & aktuellste Informationen: https://www.bvbw-online.de/service/covid-19/

 

Die wichtigsten Regeln für die Amateurmusik in der aktuell gültigen Alarmstufe II

 

Was ist neu?

  • Für Proben und Konzerte gilt weiterhin 2G+. Neu gefasst wurden die Ausnahmen von der Testpflicht. Ausgenommen sind jetzt nur noch:
    • Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster),
    • Geimpfte, wenn der Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt (bisher sechs Monate),
    • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt (bisher sechs Monate).
    • Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischimpfung vorliegt. Das betrifft Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • Bei Veranstaltungen sind höchstens 50% der zugelassenen Kapazität erlaubt. Neu ist die Obergrenze von 500 Besucher/innen in der Alarmstufe II (bisher 750). Mitwirkende werden nicht mitgezählt. Veranstalter sollen im Hygienekonzept die Umsetzung der Abstandsempfehlung von 1,5 Metern ausdrücklich darstellen.
  • Maskenpflicht in Innenräumen: Medizinische Masken sind nicht mehr ausreichend, es gilt das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) für Personen ab 18 Jahren. Beim Musizieren und Singen kann auf das Tragen von Masken verzichtet werden, wenn ein mindestens gleichwertiger Schutz gegeben ist (s. Muster-Hygienekonzept BW).
  • Für private Zusammenkünfte gilt jetzt eine Obergrenze von 10 Personen in geschlossenen Räumen bzw. 50 Personen im Freien. Falls eine Person nicht-immunisiert ist, sind Treffen nur mit Angehörigen eines Haushalts und zwei Personen eines weiteren Haushalts zulässig. Wichtig: Für Musikproben gelten diese Obergrenzen nicht, da sie nicht als private Treffen, sondern als Veranstaltungen gelten.

 

Was gilt unverändert?

  • Schüler/innen unter 18 Jahren, die an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen, gelten als getestet und dürfen an Proben und Konzerten teilnehmen. In den Ferienzeiten ist die Vorlage eines tagesaktuellen Tests auch für diese Personengruppe erforderlich.
  • Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der STIKO besteht (Kinder bis einschließlich 11 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel), genügt ein Antigentest.
  • Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren genügt ebenfalls ein Antigentest. Nach derzeitigem Stand gilt dies noch bis zum 31.01.22, da es für diese Personengruppe seit 16.08.21 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.
  • Keine Abstandsverpflichtung, weiterhin nur Empfehlung: 1,5 Meter.
  • Nicht-immunisierte Lehrkräfte und Dirigent/innen müssen in allen Stufen einen tagesaktuellen Antigen-Testnachweis oder ein Antigen-Selbsttest vor Ort unter Aufsicht erbringen (max. 24 Stunden alt).

 


Ergänzungen:

(Quelle: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/regelungen-fuer-geimpfte-und-genesene/#tab-4849-1 )

  • Vollständig geimpft

Als vollständig geimpft gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren die alle erforderlichen Impfungen erhalten haben. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht länger als 9 Monate zurückliegen. Der Impfnachweis kann auf Papier oder in elektronischer Form erbracht werden. Als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und eine Impfdosis erhalten haben. Sie müssen neben der Impfdokumentation nachweisen können, dass sie von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen sind. Als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und eine Impfdosis erhalten haben. Sie müssen neben der Impfdokumentation nachweisen können, dass sie von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen sind.
Booster-Impfung / 3. Impfung / Auffrischungsimpfung: Gültig sofort ab Tag der Impfung

  • Genesen:

Als genesen gelten Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 3 Monaten erfolgt sein.

  • Als negativ getestet gelten Personen, die innerhalb der letzten 24 Stunden mit einem Antigen-Schnelltest oder mit einem PCR-Test negativ auf das Coronavirus getestet wurden.

Umfassende Informationen zur Impfung:

Corona-Schutzimpfung gegen COVID-19

Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2

Antworten auf häufige Fragen nachlesen.

Stand: 03.01.2022 (#4849)

Die Impfung können Genesene über den digitalen Impfpass oder mit der Impfbescheinigung nachweisen.


Unser Hygienekonzept: >> MVW-Hygienekonzept


Alle Noten findest Du im Menü >> Noten

(Nur mit Anmeldung in den Internen MVW-Bereich möglich!)


Die Proben finden im TSV-W - Clubheim statt

Aufbau: 20:00 Uhr

Einspielen

Beginn: 20:15 Uhr


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Mit dieser kostenlosen App (Android) können verschiedene Corona-Werte (u.a. 7-Tage-Inzidenz, Impfquoten u.a.) tagesaktuell eingesehen werden:

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.wdtec.infektinfo